Radio- und Fernsehgebühren in Kroatien
Am 19.4.2010 wurde folgendes berichtet:
In Kroatien sind Gebühren von 80,00 Kuna monatlich zu zahlen, wenn man ein Radio- oder Fernsehgerät betreibt. Sie wird von dem staatlichen Radio- und Fernsehsender HRT erhoben.
Weil festgestellt wurde, dass in der Vergangenheit nicht alle Betreiber ihre Geräte ordnungsgemäss angemeldet haben, ist es zu erheblichen Gebührenausfällen gekommen. Inländische Besitzer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind/waren der Meinung nicht zahlungpflichtig zu sein, weil sie an ihrem Hauptwohnsitz diese Gebühr bereits bezahlen.
Zu denen, die ebenso vorgegangen sind gehören auch ausländische Immobilienbesitzer, die der Meinung sind/waren, ihre Geräte in Kroatien nicht anmelden zu müssen, weil sie keine Sendungen des kroatischen Fernsehens sehen und hören können (Satellitenempfang).
Wie heute bekannt wurde ist von der Regierung geplant, das Gesetz über den Radio- und Fernsehsender HRT zu ändern. Eine der Änderungen soll darin bestehen, dass der staatliche Stromlieferant HEP, dem Sender HRT alle Namen und jeweiligen Anschriften derjenigen mitteilt, die von ihm Strom beziehen. Aufgrund dieser Daten soll in Zukunft die Radio- und Fernsehgebühr, von HRT erhoben werden.
Wichtiger Hinweis: Diese Gesetzesänderung ist noch nicht vom Parlament beschlossen worden.
Edit:
Die Radio- und Fernsehbenutzer der Insel Krk haben am Freitag, dem 4.6.2010 die Möglichkeit, alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen beantwortet zu bekommen. Die Veranstaltung findet um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal der Gemeinde Malinska statt.
Anmerkung: Das bereits bestehende Gesetz über Radio- und Fernsehgebühren in Kroatien, ist in der NN Nr. 25/03 veröffentlicht worden.
am 3. Mai 2010 um 18:33 Uhr.
ein solcher Datenaustausch ist in jedem Rechtsstaat verboten. Kroatien muss noch viel lernen.
Gruss
Ivo
am 3. Mai 2010 um 21:08 Uhr.
Wie soll man in Kroatien das Problem der “Schwarzseher” denn bitte schön lösen?
Gerade heute Nachmittag habe ich mich mit jemanden aus Deutschland über dieses Thema unterhalten. Er ist Besitzer eines schönen Hauses auf der Insel Krk, Besitzer einer 12-Meterjacht und mit Sicherheit nicht unvermögend.
Für ihn ist nicht einsehbar, dass er in Zukunft monatlich die Fernsehgebühr zahlen soll, weil er sich mangels Sprachkenntnissen, kein kroatisches Fernsehen anschaut.
Auf meine Frage, wie es denn wäre wenn er in Deutschland z.B. an der Ostsee ein Ferienhaus hätte und ob in diesem zweiten Haus keine Fernsehgebühr zahlen müsse, konnte er leider keine verständliche Antwort geben.
Formulierungen wie: Kroatien muss oder sollte, gefallen mir persönlich überhaupt nicht. Das gilt übrigens für alle Themen.
am 3. Mai 2010 um 21:21 Uhr.
Lieber Soline,
natürlich kann das Problem gelöst werden. Eben so, wie in Rechtsstaaten üblich, ohne Datenaustausch. Mit Kontrollfahrten bzw. Kontrollgängen und Appellen. In Deutschland machen das zum Beispiel Angestellte der GEZ.
Überleg doch mal, wo wir mit solchen Datenaustauschen hingelangen könnten. Zum gläsernen Bürger, der hilflos ausgeliefert wäre. Vor allem das Finanzamt hätte seine Finger in allen Datensätzen drin
Um Deinen Animositäten entgegenzukommen: Es wäre für alle Bürger in Kroatien schöner, wenn auch dort kein Datenaustausch stattfinden würde.
am 3. Mai 2010 um 22:00 Uhr.
@Ivo
Du greifst eine allgemeine Frage der heutigen modernen Zeit auf, nämlich die des Datenschutzes.
Animositäten habe ich keine, ich sehe nur der Realität in die Augen. In Kroatien fehlt es an allen Ecken und Enden am Geld. Das kroatische Fernsehen (HRT) ist ebenfalls davon betroffen und muss vom Staat subventioniert werden.
Schreib doch bitte einmal wie das Problem der Fernsehgebühren gelöst werden kann, wenn Kontrollen nur dann möglich sind, wenn die Ferienhaus/wohnungsbesitzer gerade einmal anwesend sind.
Hinweis: Von dieser Neuregelung sind nicht nur Ausländer, sondern auch Ferienhausbesitzer aus dem Inland betroffen.
am 3. Mai 2010 um 23:32 Uhr.
Die Gleichung “wer Strom bezieht hat auch ein TV-oder Radio-Gerät” entbehrt jeder Rechtsgrundlage und WÄRE auch ein Verfassungsverstoß.
Das kommt so sicher nicht, auch nicht in Kroatien.
Der Zweck, nämlich der Einwohner MUSS zahlen, weil der Staat Geld braucht, heiligt natürlich NICHT alle Mittel!
Ich stelle mir vor, dass der Gesetzesbeschluß auf die Datenübergabe der Strombezieher-Adressen an die TV-Gebührenstelle abzielt. Danach wird von dort gezielt beim Strombezieher nachgefragt, ob er so ein Gerät betreibt.
Das muß aber im Einklang mit der Verfassung und mit den Gesetzen stehen. Es ist in jedem Fall ein sehr tiefer Eingriff in die Bürgerrechte und Freiheitsrechte in einem freien Staatswesen und riecht nach Polizeistaat.
Eine Gebührenfestsetzung, dass der Strombezieher beweisen muß, dass er kein Empfangsgerät besitzt, wäre ein klarer Menschenrechtsverstoß (die Nazis benutzten so etwas wie diese Beweisumkehr als Terrormaßnahme), und wird im Klagefall vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersagt. Für so etwas gab es schon Urteile gegen Österreich.
Letztlich muß nur der zahlen, der zugibt ein Empfangsgerät zu besitzen, dem man es durch Beweis nachweist, oder wo man in die Wohnung eindringen kann. Letzteres wäre auch ein klarer Verfassungsverstoß, und kommt sicher nicht per Gesetz.
am 3. Juli 2016 um 22:18 Uhr.
Gibt es hierzu einen neuen Sachverhalt? Wer muss wieviel bezahlen? Für Ferienwohnungen für das ganze Jahr?