Bei Autoreisen an die Mitführpflichten denken

“Startklar für eine Autofahrt ins Ausland ist man immer erst, wenn man weiss, welche Mitführpflichten in den jeweiligen Reiseländern gelten”, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Cornelia Schwarz. Diese sind in Europa recht unterschiedlich gestaltet: So reichen die mitzuführenden Gegenstände vom in Österreich verpflichtenden Standard bestehend aus Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste bis hin zum Ersatzlampenset, Feuerlöscher, Reservereifen oder Abschleppseil. Was man bei der Reiseplanung nicht vergessen darf: “Die Pflichten müssen auch erfüllt sein, wenn man ein Land nur durchfährt”, sagt die Clubexpertin. Welche Bestimmungen wo zum Tragen kommen, erklärt die ÖAMTC-Touristik:

Das vorgeschriebene Ersatzlampenset darf man bei Fahrten nach Kroatien, Spanien, Montenegro, Mazedonien und Russland nicht vergessen. “Die Mitnahme eines solchen Sets ist für alle Länder empfehlenswert, in denen Licht am Tag gilt”, so ÖAMTC-Expertin Schwarz. Das ist in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien der Fall. In abweichender Form gilt die Bestimmung auch in Italien, Rumänien, Russland und Ungarn – hier ist Licht am Tag nur auf Autobahnen und ausserhalb des Ortsgebietes gefordert. “Da die Vorschriften innerhalb der europäischen Länder recht stark voneinander abweichen, sollte man über jedes Land gezielt Informationen einholen”, rät die ÖAMTC-Touristikerin.

Ausserdem oft als Ausrüstungsgegenstand gefordert wird ein Feuerlöscher: Baltikum, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Polen, Rumänien, Russland und Türkei sehen ihn im Auto vor.

Die Warnwestenpflicht wird innerhalb Europas sehr unterschiedlich gehandhabt. So müssen beispielsweise in Bulgarien, Luxemburg, Slowakei und Ungarn alle Insassen, die nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen, sowie auch Motorradfahrer eine Warnweste tragen. In anderen Ländern wiederum sind Biker nicht dazu
verpflichtet.

Ein Ersatzreifen muss in Spanien und Serbien mit ins Gepäck.

Auch der Europäische Unfallbericht ist in immer mehr Ländern verpflichtend. In Serbien ist dessen Mitführung seit Anfang des Jahres für alle Fahrzeuge vorgesehen. In der Slowakei gilt diese Regelung seit Juni diesen Jahres für alle einheimischen Fahrzeuge. In Kroatien ist die Mitnahme dringend empfohlen. Die ÖAMTC-Touristik rät, den Europäischen Unfallbericht immer griffbereit im Auto zu haben. So ist man für den Ernstfall gerüstet. Erhältlich ist der Europäische Unfallbericht bei allen ÖAMTC-Dienststellen.

In Nicht-EU-Ländern muss man generell die Grüne Versicherungskarte vorweisen können. Aber auch innerhalb der EU empfiehlt die ÖAMTC-Touristik deren Mitnahme. “Immer wieder erreichen uns Meldungen von unseren Mitgliedern, dass bei Kontrollen das Fehlen der Versicherungskarte beanstandet wurde, obwohl eine Mitnahme seit 1991 nicht mehr vorgeschrieben ist”, erklärt ÖAMTC-Expertin Schwarz. Insbesondere in Italien oder Tschechien ist das häufig erlebte Praxis. Wer vorsorgt, erspart sich Diskussionen mit der örtlichen Polizei. Die Grüne Versicherungskarte erhält man bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung.

Ein abschliessender Tipp der ÖAMTC-Touristik: Wer kein EU-Kennzeichen hat, muss auch innerhalb der EU das A-Pickerl am Auto haben.

Quelle: OTS

2 Kommentare zu “Bei Autoreisen an die Mitführpflichten denken”

  1. Bernd

    Meines Wissens nach gilt die Regelung für Ersatzlampen nicht für Fahrzeuge mit Xenon Licht. Stimmt das?

  2. Soline

    Hallo Bernd,

    Mit Recht erwartest du eine richtige Antwort. Von mir kannst du sie leider nicht bekommen, weil ich es nicht weiss.

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