Erwerb von Landwirtschaftsflächen in Kroatien durch Ausländer

Nach den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen, werden die Eigentumsrechte von Grundstücken bei EU-Ausländern nur ins Grundbuch eingetragen, wenn sich das Grundstück in einer Zone befindet, welche als Bauland ausgewiesen ist.

Es war geplant, dass bei einem zukünftigen EU-Beitritt Kroatiens diese Regelung zwölf Jahre beibehalten werden sollte. Die Regierung hat jetzt beschlossen, diese Frist auf sieben Jahre zu verkürzen.

Quelle: Novi List

Ein Kommentar zu “Erwerb von Landwirtschaftsflächen in Kroatien durch Ausländer”

  1. istra

    Das Koalitionsabkommen der derzeitigen Regierungsparteien in Kroatien hat 16 Jahre Sperre für Ausländer zum Inhalt und NICHT nur 12 Jahre, wie die Novi-List schreibt. Jetzt sind es nur noch 7 Jahre statt 16 Jahre. Aber das ist auch sinnlos, weil Ausländer mit einer d.o.o., also einer inländischen Gesellschaft alles kaufen könnten, was kaufbar ist.
    Es ist mir ein Rätsel, was Kroatien mit diesen Gesetzen bezwecken will.
    Wer hat dazu eine Idee oder weiß was?

Einen Kommentar schreiben: