Gesetz über “Hrvatska Radiotelevizija” soll geändert werden
Der Rundfunk- und Fernsehsender HRT (Hrvatska Radiotelevizija) ist ein öffentlich rechtlicher Sender in Kroatien. Seine Aufgaben und die Verwaltung, werden durch ein Gesetz (NN 25/03) geregelt.
In ihrer gestrigen 66. Sitzung hat die Regierung eine ganze Reihe von Entwürfen verabschiedet, damit Gesetze geändert werden können. Dies ist in den meisten Fällen im Hinblick auf den angestrebten Beitritt Kroatiens zur EU geschehen.
Dazu gehört auch eine Änderung des Gesetzes über “Hrvatska Radiotelevizija”. Auf Vorschlag des Kultusministeriums ist gestern ein Entwurf beschlossen worden, der dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Den vollständigen Text dieses Änderungsvorschlages, kann man hier finden.
Wie die Zeitung Novi List heute dazu schreibt, werden dadurch die Rundfunk- und Fernsehgebühren nicht mehr direkt von HRT erhoben. Sie sollen danach automatisch mit jeder Stromrechnung des staatlichen Stromlieferanten “HEP” berechnet werden, der die entsprechenden Beträge dann an HRT weiterleiten muss. Im Zuge dieser Änderung sei auch geplant, die monatliche Gebühr von 80 auf 60 Kuna zu senken.