Bargeld bei der Ein- und Ausreise nach Kroatien

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus (ZAKON O SPRJEČAVANJU PRANJA NOVCA I FINANCIRANJA TERORIZMA) vom 18.7.2008 wird der Geldverkehr von und nach Kroatien geregelt.

Darin ist z.B. in § 74 Abs. 1 bis 5 geregelt, dass jeder Reisende verpflichtet ist, bei der Ein- und Ausreise nach/von Kroatien Bargeldbeträge im Wert von mehr als 10.000,00 Euro, (egal in welcher Währung) die er mit sich führt, bei den Zollbehörden unaufgefordert anzumelden, damit geprüft werden kann, ob sie rechtmäßig erworben wurden.

Dieses Gesetz schien gestern einem Reisenden nicht bekannt gewesen zu sein. Am Grenzübergang Bregana stellten Zollbeamte fest, dass ein Autofahrer, der mit einem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen unterwegs war, bei der Einreise 72.500 Euro mit sich führte. Das Geld wurde zunächst beschlagnahmt und es wird jetzt erst einmal geprüft, aus welchen Quellen es stammt. Dazu ist es notwendig, dass ausländische Behörden eingeschaltet werden.

3 Kommentare zu “Bargeld bei der Ein- und Ausreise nach Kroatien”

  1. istra

    Genau das Gleiche wie in Kroatien gilt für Österreich und Deutschland. Die Deklarationsgrenze liegt bei EUR 9.999,99 !!! Darüber hinaus MUSS am Grenzübertritt deklariert werden und MUSS der Nachweis über Herkunft, Zweck und Ziel des Betrages vorgelegt werden. Ich fürchte, wenn der Zoll die Deklaration nicht “verstehen will”, kommt es trotzdem zur Beschlagnahme des Geldes. Keine Ahnung, wie viele Jahre es dauert, das legale Geld wieder zu bekommen…
    Bis zu diesem Betrag (Gesamt!) von EUR 999,99 können Sie den Zöllnern einen Guten Tag wünschen, und brauchen keinerlei Fragen zu beantworten. Auf den Strassen und besonders in Zügen und Bussen gibt es in allen drei Staaten ständig Zollkontrollen und Leibesdursuchungen!
    Wir leben ja in einem “Freien Staat”…
    Alternative: Geld einfach überweisen, und schon gibt es kein Problem.
    Etwas Anderes gilt allerdings für kroatische Staatsbürger oder Ausländern mit dauernden Aufenthalt in Kroatien (noch, bis zum EU-Beitritt):
    die Ausfuhr oder Überweisung von Geldern in das Ausland ist ihnen leider VERBOTEN, da Devisenbewirtschaftung gilt.

  2. Soline

    @Istra

    Siehe auch hier: http://www.steuerweb.org/meldepflicht-fur-bargeld-an-den-grenzen-auf-10000-e-gesenkt/

  3. Johannes Jakobsen

    Danke für den Artikel, bin zwar nur durch Zufall draufgestoßen aber hat mir sehr geholfen und ich denke, so geht es nicht nur mir. Schreib bitte weiter so schöne und aufschlussreiche Artikel!

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