Kein Rechtsschutz für österreichischen Investor

Ein österreichischer Investor in Kroatien, die Adria Beteiligungs Gmbh (“Adria”) hat am 21. September 2010 beim Landesgericht Den Haag (Niederlande) einen Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs eines internationalen Schiedsgerichts gestellt. Der Antrag musste gestellt werden, da ein am 21. Juni 2010 erlassener Schiedsspruch eines Schiedsgerichts mit Sitz in Den Haag grobe Fehler aufweist. Das Schiedsgericht hatte Adrias Ansprüche in der Höhe von etwa EUR 80 Millionen ohne ausreichende Begründung abgewiesen. Adria hatte in den frühen 1990iger Jahren signifikante Investitionen im kroatischen Glücksspielmarkt getätigt.

Adria hatte im Jahre 2007 ein Schiedsverfahren gegen Kroatien eingeleitet. Adria war gezwungen, diesen Weg zu gehen, nachdem die kroatischen Gerichte nach mehr als einem Jahrzehnt Prozessführung vor dem erstinstanzlichen Gericht in Zagreb keine umfassende Entscheidung getroffen hatten. Im Schiedsverfahren rügte Adria eine Verletzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen Kroatiens. Insbesondere verletzt Kroatien Verpflichtungen in Verträgen, die die Investitionen österreichischer Investoren in Kroatien schützen. Diesen Schutz hat Kroatien Adria verwehrt.

Der Schiedsspruch was so mangelhaft, dass Adria eine Aufrechterhaltung nicht zugemutet werden kann. So ist das Schiedsgericht etwa von seiner eigenen Entscheidung abgegangen und hat einen Gutteil von Adrias Klagen ohne guten Grund nicht zugelassen. Nach Völkerrecht ist Kroatien verpflichtet, Adria effektiven gerichtlichen Schutz zukommen zu lassen. Das Schiedsgericht sah es irrig als ausreichend an, dass es Gerichte in Kroatien gibt. Es wurde nicht einmal erwähnt, dass diese Gerichte zu funktionieren haben. Nach Adrias Erfahrung bieten die kroatischen Gerichte keinen Rechtsschutz für Investoren. Das Schiedsgericht hat seine Auffassung nicht begründet. Sie steht in völligen Widerspruch zu allgemein anerkannten völkerrechtlichen Standards.

Das Landesgericht Den Haag wurde nun gebeten, die Fehler des Schiedsgerichts zu beseitigen, indem es den Schiedsspruch aufhebt. Kroatien wird nun vom Den Haager Gericht gebeten werden, eine Stellungnahme zum Antrag Adrias abzugeben. Im Schiedsverfahren war Kroatien von der internationalen Kanzlei Latham & Watkins in London vertreten worden. Nachdem Adria im Schiedsverfahren von der Kanzlei Cleary Gottlieb in Paris vertreten worden ist, wird Adria im Verfahren vor dem Gericht in Den Haag nunmehr von der Kanzlei Hogan Lovells in London und Amsterdam vertreten.

Parallel läuft ein seit bald 18 Jahren anhängiges Verfahren vor dem Handelsgericht in Zagreb. Die nächste Verhandlung ist für den 3. Februar 2011 angesetzt. Adria wird in diesem Verfahren von der Kanzlei Korper & Partner, Zagreb, vertreten.

Quelle: OTS

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