Trüffelschmuggler musste vor Gericht

Am 21.10.2010 wurde berichtet:

Die Ausfuhr von Trüffeln ist aus Kroatien nur mit einer besonderen Erlaubnis der Behörden erlaubt.

Ein Wiener wollte am letzten Wochenende 130 Gramm davon die Grenze nach Slowenien bei Buje passieren, ohne diese Genehmigung vorlegen zu können. Über das Wochenende musste er in Kroatien verbleiben und am Montag vor einem Schnellgericht in Umag erscheinen. Es hat ihn zu einer Strafe von umgerechnet 170 Euro verurteilt.

Mehr dazu hier und hier wird berichtet, dass es tatsächlich einen Trüffelschmuggel aus Istrien gibt.

Edit: Der Fall des Wieners hat anscheinend ein grosses Medienecho gefunden. Folgendes konnte man gestern lesen: “Mit solchen Aktionen tut sich die Republik Kroatien keinen Gefallen. Warum kann man solche Dinge nicht vor Ort an der Grenze klären?” Und weiter: “Da ist wirklich mal schleunigst ein Umdenken der Verantwortlichen in Kroatien gefragt.”

Bereits vor einem Jahr wurde hier darauf hingewiesen, dass für das Sammeln und Verkaufen von Trüffeln in Kroatien ganz besondere Bestimmungen gelten, an die sich jedermann zu halten hat. Daran hat sich bis jetzt nichts geändert.

Anmerkung: Die Grenzpolizei von Buzet, die sonst sehr mitteilungsfreudig ist, hat über diesen Fall nichts verlauten lassen.

2 Kommentare zu “Trüffelschmuggler musste vor Gericht”

  1. Angler

    Kennt jemand eine Quelle, in der man diese Bestimmungen auf Deutsch oder Englisch nachlesen kann? Gibt es eine Freigrenze?

  2. Klaus

    Sorry – ich muss das korrigieren: das war kein Schmuggel, sondern bei Z…. offiziell auf Rechnung gekaufte Trüffel. Diese Trüffel wurden also weder gesammelt noch verkauft, sondern ich habe lediglich versucht, offiziell gekaufte Ware in die EU auszuführen.
    Zudem wurde die Ware von mir an der Grenze deklariert, also von Schmuggel kann keine Rede sein – und es gibt keine Freigrenzen, weil nicht ein Zolldelikt, sondern vom Kulturministerium angeklagt. Trüffel sind kroatisches nationales Kulturgut, das ist, wie wenn du Antiquitäten ausführen wolltest

    LG
    Klaus

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