Überprüfung aller “Giftbomben” notwendig

Die österreichische Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig fordert angesichts der ungarischen Giftschlamm-Katastrophe von Bundesminister Berlakovich die umgehende Einberufung einer Krisensitzung der Donauschutzkommission. “Die Giftschlamm-Katastrophe in Ungarn hat verheerende Folgen für Menschen und Umwelt in der betroffenen Region und sollte auch ein Alarmzeichen für viele Osteuropäische Staaten sein. Denn weitere zehn hochgiftige Giftschlammlager befinden sich in der Nähe Österreichs – in Ungarn, der Slowakei, Bosnien-Herzegowina, Slowenien und anderen Staaten. Tickende Zeitbomben, die rasch entschärft werden müssen”, warnt Glawischnig. Das Donauschutzübereinkommen biete die Möglichkeit, vergleichbare Katastrophen wie im ungarischen Ajka abzuwenden, zumindest wenn sich diese Giftschlammlager im Flusseinzugsgebiet der Donau befinden.

“Berlakovich muss eine außerordentliche Sitzung einberufen, die Donaustaaten müssen ein “Aktionsprogramm Giftschlammlager” auf die Beine stellen”, fordert Glawischnig. “Es müssen so rasch wie möglich alle Giftschlammlager inspiziert und die Gefahrenpotenziale abgeschätzt werden. Ist Gefahr im Verzug, insbesondere durch brüchige Dämme, müssen die Anlagen sofort stillgelegt, abgesichert und der Giftschlamm entsorgt werden. Giftbecken, deren Sicherheitsvorkehrungen nicht dem Stand der Technik entsprechen müssen generalsaniert werden”, verlangt Glawischnig.

Das Donauschutzübereinkommen der Donauanrainerstaaten (u.a. Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Kroatien und Bosnien-Herzogewina, Österreich u.a.) wurde 1998 vom österr. Parlament ratifiziert. Zum Schutz der Donau verpflichten sich die Staaten zur Verwirklichung des Vorsorge- und Verursacherprinzips, zur Anwendung des besten Stands der Technik insbesondere auch in Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen. Zur Überwachung des Übereinkommens ist eine internationale Kommission vorgesehen, der Delegationen jedes Vertragsstaates angehören und die mindestens einmal jährlich tagt. Außerordentliche Sitzungen können von drei Vertragsstaaten einberufen werden.

Quelle: OTS

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