Schließung von Unternehmen mit dem Status einer d.o.o. in Kroatien
Am 29.10.2010 wurde berichtet:
In der Republik Kroatien gibt es verschiedene Gesellschaftsformen. Eine davon ist die d.o.o. die nach deutschem Recht, mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar ist.
Zu Zeiten, als es für EU-Ausländer in Kroatien noch nicht so einfach wie jetzt war, einen Grundbesitz und Immobilien zu erwerben, ist von vielen Beratern empfohlen worden, solch eine Gesellschaft zu gründen, was zuletzt mit einem Grundkapital von nur 20.000 Kuna möglich war.
Weil die Regierung davon ausgegangen ist, dass es sich dabei vielfach um sog. “Scheinfirmen” gehandelt hat, hat sie bereits vor einiger Zeit angeordnet, dass genau überprüft wird, ob tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird und ob Umsätze erzielt und die dazu gehörenden Steuern abgeführt werden. Als letzter Termin wurde der 30.11.2010 angegeben. Nach diesem Zeitpunkt soll eine ganz genaue Überprüfung erfolgen. Danach sind Sanktionen angekündigt worden, die im Einzelfall dazu führen können, dass Immobilien oder Grundstücke beschlagnahmt werden, wenn diese Unternehmen nur zu ihrem Erwerb gegründet wurden und keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.
Aus diesem Grund sind im Moment informierte Gesellschafter und Geschäftsführer von d.o.o.`s dabei, ihre Gesellschaften zu schließen. Es wurde von Fällen berichtet, dass dies gar nicht so einfach ist, wie man denken mag und manchmal mehr kostet, als die Gründung eines neuen Unternehmens.
Es ist sehr verwunderlich, dass es immer noch in- und ausländische Berater gibt, die jetzt noch empfehlen eine d.o.o. zu gründen, um Grundstücke erwerben zu können, die kein EU-Ausländer erwerben darf und der nicht die Absicht hat, damit eine Geschäftstätigkeit auszuüben.
Edit:
Ein Leser des Blogs hat darum gebeten dieses Edit einzufügen:
Ich habe beim Buchhalter/Steuerprüfer/Notar nachprüfen lassen, ob die Regierung ab 30.11.2010 tatsächlich so verfahren wird, dass “Scheinfirmen” geschlossen, sanktioniert oder gar beschlagnahmt werden. Ergebnis:
D.o.o. ´s die ihre Buchführung über einen(r) Buchhalter (rin) ordentlich abwickeln lassen, ihre Bankkonten ordentlich führen und alle Daten und Bilanzen ordnungsgemäß an das Steueramt und Statistikamt abführen, ihre Gebühren und Steuern bezahlen, haben nichts zu befürchten, und zwar auch dann, wenn sie keinerlei Umsatz oder Gewinn machen, also auch auf Dauer keine aktive Geschäftstätigkeit ausüben. Das ist legal! (Ich bemühe mich stets um Kunden, aber leider…). Es gibt keinen Ukas, dass eine d.o.o. eine aktive Geschäftstätigkeit ausüben muss! Der Kommunismus ist tot!
Es sei darauf hingewiesen, dass eine d.o.o. die keine Umsätze und keine Gewinne macht, trotzdem einmal pro Jahr alle Daten und Bilanzen an beide Ämter liefern muss (und darf). Einlagen (Darlehen an die d.o.o.) zur Deckung der laufenden Kosten der d.o.o. für Gebühren, Steuern und Buchhaltungskosten zählen dabei nicht zu Umsätzen oder Verluste, sondern erhöhen nur die Schulden der d.o.o. beim meist privaten Gläubiger (Inhaber der d.o.o.). Die d.o.o. bleibt also trotz dieser Zahlungsvorgänge inaktiv, was aber wie gesagt bedeutungslos bleibt.
Die Kosten für die Führung einer d.o.o. pro Jahr sind stark abhängig von den Preisen für die Buchhaltung. Sie werden in aller Regel bei EUR 350,- bis 500,- pro Jahr betragen, kommt auch darauf an, ob man gut mitarbeitet oder einen Sauhaufen von Unterlagen und fehlender Dokumente abliefert. Ein gutes Buchhaltungsbüro erledigt alles zur Zufriedenheit Aller.
Resumee: Eines geht gar nicht, nämlich nichts tun! Die inaktive d.o.o. muss man nicht schließen oder verkaufen, sondern man muss nur rasch zum kr. Buchhaltungsbüro gehen und alles geradebiegen, wenn man nicht schon dort war. Eine Schließung der d.o.o. oder ein Verkauf der d.o.o.-eigenen Immobilien, um einer Bestrafung zuvor zu kommen, ist daher nicht notwendig.