Gerichtsvollzieher wurde bei Amtshandlung behindert
Ein Gerichtsvollzieher sollte heute im Auftrag des Bezirksgerichts von Šibenik die Zwangsräumung einer 60- jährigen Witwe aus ihrem Haus vollstrecken, weil sie ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber einer Gläubigerbank nicht nachgekommen ist.
Sie war der Meinung, dass man sie nicht aus ihrem Haus vertreiben kann, weil nicht sie selbst, sondern ihr verstorbener Ehemann die Verpflichtungen gegenüber der Bank eingegangen ist. Sie hat vorher verschiedene Medien über die vorgesehene Zwangsräumung informiert.
Diese waren auch vor Ort, als heute Morgen der Gerichtsvollzieher in ihrem Haus eintraf. Dazu gehörte auch ein Team des staatlichen Fernsehsenders HRT. Unmittelbar danach ist es zwischen ihm, dem Fernsehteam und anderen anwesenden Fotoreportern zu Handgreiflichkeiten gekommen, weil er der Meinung war, dass er bei seiner amtlichen Aufgabe gestört und behindert wird.
Danach hat er seine Amtshandlung abgebrochen und die Frau konnte zunächst einmal in ihrem Haus verbleiben.
Quelle: HRT