Aufenthaltserlaubnis in Kroatien
Ausländische Staatsbürger, die sich mehr als 90 Tage in Kroatien aufhalten (wollen), benötigen dazu eine im Gesetz über Ausländer vorgeschriebene Aufenthaltserlaubnis. Das gilt auch für solche Personen, die mit einem kroatischen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Nach Angaben des Ministeriums für innere Angelegenheiten hatten im vergangenen Jahr 2010, insgesamt 47.588 Personen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Daueraufenthaltserlaubnis. Das waren 1.637 weniger als im Jahr zuvor.
Die meisten Genehmigungen, nämlich 21.310 (- 68) hatten Staatsbürger aus Bosnien-Herzegowina. Es folgten Bürger aus Serbien mit 5.293 (- 9). Aus Deutschland waren es 2.274 (+ 26), aus Österreich 644 (+ 29) und aus der Schweiz 177 (+ 5) Personen. In den ganannten Zahlen sind auch diejenigen Personen enthalten, deren Aufenthaltsstatus noch nicht endgültig geklärt ist.
Quelle: MUP HR
am 27. Februar 2011 um 16:45 Uhr.
Nachdem ich letztes Jahr 3 Monate in Zadar verbracht habe würde ich gerne dieses Jahr länger dort leben. Gibt es irgendwelche Vorraussetzungen die ich als Deutscher zu erfüllen habe um eine solche Aufenthaltserlaubniss zu bekommen?
am 27. Februar 2011 um 17:44 Uhr.
@dennis brunn
Für jemanden der sich länger als drei Monate in Kroatien aufhalten will und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und kein eigenes Einkommen in Kroatien erzielt, gibt es hier einen groben Überblick:
http://kroatien-news.net/2009/01/aufenthaltsgenehmigung-in-kroatien/
Sollte der Aufenthalt (auch weniger als 90 Tage) mit einer bezahlten Arbeit oder mit einer selbständigen bzw. geschäftlichen Tätigkeit verbunden sein ist dringend zu empfehlen, sich vorher mit der DKIHK in Verbindung zu setzen, weil es dabei noch schwieriger wird.
Hier deren Hompage: http://kroatien.ahk.de/