Geschäftserlaubnis für Ausländer in Kroatien
In dem Gesetz über ausländische Staatsbürger ist vorgeschrieben, unter welchen Bedingungen sie eine Geschäfts- oder unternehmerische Tätigkeit in der Republik Kroatien ausüben dürfen. Es wurde in den letzten Jahren mehrfach novelliert.
Aus diesem Grund ist nicht auszuschließen, dass es eine größere Anzahl von Ausländern in Kroatien gibt, die, -insbesondere bei der Vermittlung von Immobilien und Ferienwohnungen- die zur Zeit gültige Gesetzgebung nicht kennen und damit nicht im Besitz der vorgeschriebenen Genehmigung sind.
Tatsache ist, dass im Jahr 2010 nur 123 Personen eine solche Genehmigung erteilt wurde. Nach Herkunftsländern sind sie folgendermaßen aufgeteilt: Österreich 6, Bosnien-Herzegowina 35, Frankreich 1, Italien 15, China 9, Ungarn 5, Mazedonien 14, Deutschland 10, Polen 1, Rumänien 2, Russland 5, Slowakei 1, Slowenien 4, Serbien 5, Großbritannien 1, andere Länder 9.
Quelle: MUP RH
Anmerkung dazu: Betroffenen Ausländern ist dringend zu empfehlen, sich von einem Fachanwalt für Handelsrecht beraten zu lassen.
Zu diesem Thema kann man hier weitere allgemeine Informationen bekommen.