Ist die Pressefreiheit in Kroatien in Gefahr?

Im Dezember vorigen Jahres hat in Zagreb eine Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung eines neuen Strafgesetzbuches in Kroatien, unter der Leitung von Prof. Dr. Ksenija Turković, eine Novellierung beschlossen und der Regierung vorgeschlagen.

Darin ist u.a. vorgesehen, dass öffentliche Verleumdungen nicht mehr nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden können. Man war der Meinung, dass durch solch eine Strafe pädagogische und präventive Erfolge erzielt werden könnten.

Ob dieser Vorschlag von der Regierung und dem Parlament angenommen wird, ist noch nicht entschieden.

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Von dieser Maßnahme wären auch die Journalisten betroffen, wenn vor Gericht nachgewiesen wird, dass der Straftatbestand einer Verleumdung vorliegt. Gestern hat Europas größte Journalistengruppe, die Europäische Journalistenföderation (EFJ) über diese Novelle ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und in einem Schreiben an Staatspräsident Ivo Josipović, Ministerpräsidentin Jadranka Kosor und Justizminister Dražen Bošnjaković darauf hingewiesen, dass der Schutz von Persönlichkeitsrechten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang gebracht werden müsse.

Nach Meinung der Förderation habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte entschieden, dass Politiker mehr Kritik aushalten müssten als Privatpersonen. Außerdem erinnerte sie daran, das Kroatien als künftiges EU-Mitglied den Artikel 11 der europäischen Grundrechtscharta respektieren müsse.

Quelle: Hina

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