Unterschiedliche Mautstrafen in Österreich

Wer auf mautpflichtigen Straßen unterwegs ist, muss in Österreich eine richtig angebrachte Vignette auf der Windschutzscheibe haben. Klebt die Vignette falsch oder fehlt sie überhaupt, sind unverzüglich 120 Euro Ersatzmaut an die Asfinag zu entrichten. Kann man nicht an Ort und Stelle bezahlen bzw. missachtet man eine schriftliche Zahlungsaufforderung, droht eine Geldstrafe im Ausmaß von 300 bis 3.000 Euro. “Und hier kann man fast von Glück sprechen, wenn man nicht in Wien angezeigt wurde”, sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Denn während sich die Behörden in acht Bundesländern mit der Mindeststrafe von “nur” 300 Euro begnügen, sind in Wien 550 Euro Strafe zu zahlen. Das geht aus einigen Wiener Strafverfügungen hervor, die entrüstete Clubmitglieder den Juristen der ÖAMTC-Rechtsberatung vorgelegt haben.

Sinn und Zweck einer Strafe ist, dass man aus Fehlern lernt. Dreihundert Euro, also nahezu der Gegenwert von vier Jahresvignetten, wirken aus ÖAMTC-Sicht bei einer erstmaligen Übertretung abschreckend genug. Die ÖAMTC-Juristin rät allen Autofahrern, gegen Mautstrafen über 300 Euro auf jeden Fall ein Rechtsmittel einzubringen und hier insbesondere auf die Strafhöhe einzugehen. Die Strafhöhe richtet sich u. a. danach, ob die Verwaltungsübertretung das erste Mal begangen wurde und ob Milderungsgründe vorliegen. So kann z. B. ein geringes Einkommen auch zu einer geringeren Strafe führen.

In Österreich gibt es nach wie vor eine vollkommen unterschiedliche Strafpraxis in den Ländern. Das führt dazu, dass es bei ein und derselben Verwaltungsübertretung länder- und sogar bezirksspezifische Unterschiede von oft über 100 Prozent bei den Strafhöhen gibt. “Österreich braucht dringend einen bundesweiten, verbindlichen Strafenkatalog”, fordert die ÖAMTC-Juristin. “Strafen wirken präventiv. Aber nur klar kommunizierbare Strafdrohungen haben
auch Auswirkungen auf die Disziplin der Autofahrer.”

Quelle: OTS

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