Zweitwohnungssteuer in Deutschland

Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an welchem sich jemand niederlässt, um sich dort auf Dauer oder auch bestimmte Zeit aufzuhalten. Es besteht dabei aber die Möglichkeit neben dem Hauptwohnsitz, noch weitere Wohnsitze zu haben.

In Kroatien hat eine nicht unerhebliche Anzahl von kroatischen und deutschen Staatsangehörigen seinen Hauptwohnsitz und in Deutschland, zur Aufrechterhaltung der deutschen Anschrift, einen Zweitwohnsitz.

Es ist davon auszugehen, dass einem großen Teil dieses Personenkreises nicht bekannt ist, dass in vielen Städten und Gemeinden Deutschlands, eine Zweitwohnungssteuer, oder auch Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, Nebenwohnsitzsteuer, Nebenwohnungssteuer genannt, erhoben wird.

Weitere Einzelheiten zu dieser Steuer findet man hier und hier.

6 Kommentare zu “Zweitwohnungssteuer in Deutschland”

  1. istra

    Da kann ich ALLE in Kroatien wohnenden Kroaten oder Ausländer beruhigen. Für sie fällt in Deutschland normalerweise keine Zweitwohnungssteuer an.
    Der Grund ist, dass Jeder der/die in Deutschland einen Wohnsitz hat, den immer nur als Erstwohnsitz wohlgemerkt innerhalb Deutschlands anmelden kann!
    Das dt. Meldegesetz kennt keinen ausländischen Erstwohnsitz und inländischen Zweitwohnsitz!
    (Das hat übrigens nichts mit der steuerrechtlichen Behandlung zu tun. D.h. die Besteuerung ist i.d.R. dort, wo der überwiegende tatsächliche Aufenthalt ist, was jedes Kalenderjahr unterschiedlich sein könnte).

    Zweitwohnungssteuer in Deutschland fällt nur an, wenn zusätzlich zum ersten Wohnsitz in Deutschland eine zweite Wohnung in Deutschland angemeldet wird, und der betreffende Ort eine Zweitwohnungssteuer erhebt!

    Jeder ausländische Wohnsitz oder auch ausländische Hauptwohnsitz ist dabei ohne jede Bedeutung.

  2. Soline

    @istra

    Zitat: “Für sie fällt in Deutschland normalerweise keine Zweitwohnungssteuer an.”

    Was bedeutet “normalerweise”?

    Um allem möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen ist nach m.M. den Betroffenen zu empfehlen, sich von den jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen verbindlich bestätigen zu lassen, dass keine Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist.

  3. istra

    ich schrieb “Da kann ich ALLE in Kroatien wohnenden Kroaten oder Ausländer beruhigen. Für sie fällt in Deutschland normalerweise keine Zweitwohnungssteuer an.”

    “Normalerweise” bedeutet, dass es auch Ausnahmen (hier konstruiert) wie folgt geben könnte:

    Jemand (Staatsbürgerschaft bedeutungslos) lebt überwiegend (über 182 Tage pro Jahr) in seinem Hauptwohnsitz in Kroatien. Da sein Kind in der alten Wohnung in Deutschland lebt, weil es z.B. in Deutschland studiert, die als Hauptwohnsitz für alle Familienmitglieder noch angemeldet ist (aus Gründen des Aufenthaltrechtes, Steuerrechtes oder Sozialrechts eine kluge Sache) zahlt nirgendwo Zweitwohnungssteuer.
    Nun kauft der wohlhabende Jemand in Deutschland eine zweite Wohnung hinzu, weil er sein Geld anlegen möchte, und das macht er in einer Gemeinde, die Zweitwohnungssteuern erhebt.
    Jetzt erst wird der Jemand Zweitwohnungssteuern bezahlen. Das Ärgert Jemand, und er studiert das Steuerrecht und entdeckt, dass ein Student für eine Studentenwohnung KEINE Zweitwohnungssteuer bezahlen muss.
    Er meldet also alle Familienmitglieder auf die ursprüngliche Zweitwohnung als Hauptwohnsitz an, nur der Student wohnt weiter in der alten Erstwohnung, die nun der Zweitwohnsitz des Studenten wird. Zu Studienzwecken muss keine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden!
    Es gibt sicher Einzelfälle, die nicht unter “normalerweise” fallen dürfte, und sich auch nicht durch eine Ausnahmeregelung von der Zweitwohnungssteuer befreien können oder wollen. Sie müssen mindestens zwei Wohnungen in Deutschland besitzen und bewohnen, und die Zweitwohnung in einem Gebiet haben, für das diese Steuer per Satzung der Gebietskörperschaft erhoben wird. Es gibt auch Kommunen ohne diese Satzung, wo das alles gegenstandslos ist. Ein ausländischer Wohnsitz ist immer unerheblich.
    Disclaimer: dies ist meine Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

  4. istra

    @soline

    Habe noch zwei Punkte vergessen, die ich gerne klarstellen möchte:

    - Leider gibt es in Deutschland sicher niemanden, der so eine Bestätigung, “dass keine Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist”, ausstellen darf, weil
    – ein Beamter in D keinen solchen “Persilschein” ausstellen darf, und weil
    – jede Kommune jederzeit eine Zweitwohnungssteuer-Satzung in der Folgezeit erlassen könnte…

    - Betroffene können im Internet recherchieren und sich ggf. auch in Deutschland im zuständigen Finanzamt kostenlos beraten lassen und ggf. in spitzfindigen Fällen einen Fachanwalt konsultieren.

    - ich schrieb in meinem ersten Kommentar vom 13.2.11:
    “(Das hat übrigens nichts mit der steuerrechtlichen Behandlung zu tun. D.h. die Besteuerung ist i.d.R. dort, wo der überwiegende tatsächliche Aufenthalt ist, was jedes Kalenderjahr unterschiedlich sein könnte).”
    DAZU EDIT:
    Mit “steuerlicher Behandlung” meinte ich die Einkommensteuer und NICHT die Zweitwohnungssteuer.
    Disclaimer: das ist meine Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

  5. René

    Vielen Dank für die Referenz auf meine Seite.

    Das Thema ist leider nicht so einfach und pauschal zu beantworten, weil jede Kommune ihre eigenes Süppchen kocht. Ich habe auch schon eine Satzung in der Hand gehalten, in der man nicht an die melderechtlichen Belange anknüpft, sondern auch Leute besteuert, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben. Im Zweifelsfall hilft leider nur ein Blick in die Satzung der Gemeinde (Aber das ist auch nur eine Momentaufnahme – kann in zwei Jahren auch alles wieder anders geregelt sein).

    Auch die Sache mit den Studenten darf man ebenso so nicht pauschal betrachten – denn auch hier regelt jede Kommune das für sich. Und die meisten wollen auch das Geld von Studenten haben…

  6. istra

    @René
    Das dt. Meldewesen kennt nur eine Anmeldung als Hauptwohnsitz, auch wenn man mehr als 182 Tage/Jahr im Ausland lebt. Ein Paradoxon, das aber so ist.
    Man müsste sich also bei einer Kommune, bei der es eine meldeunabhängige Zweitwohnunssteuer gibt, selbst aktiv werden, und sagen, hallo ich wohne selten hier in Deutschland, habe den eigentlichen Hauptwohnsitz im Ausland, bitte besteuert mich!
    Oder?

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