Wahlgesetz in Kroatien verfassungswidrig

Grundlage eines jeden Staates ist die jeweils gültige Verfassung. In der Republik Kroatien ist die alte Verfassung durch eine am 22.12.1990 beschlossene neue Verfassung abgelöst worden. Durch Beschlüsse vom 12.12.1997, 24.11.1999, 9.11.20 (Einführung des rein parlamentarischen Regierungssystems) und 23.4.2001 (Abschaffung der Zweiten Kammer) ist sie mehrfach geändert worden.

Ab Abteilung IV. wird der Aufbau der Staatsgewalt festgelegt und in den Artikeln 70 bis 92 ist grundsätzlich geregelt, welche Aufgaben und Rechte das jeweilige Parlament hat und wie es gewählt wird. Danach finden die Parlamentswahlen nach einem gesondert zu erlassenden Wahlgesetz statt.

Nach dem am 25.11.2007 gültigen Wahlgesetz sind an diesem Tag in Kroatien die letzten Parlamentswahlen durchgeführt worden und am 11.1.2008 hat die konstituierende Sitzung stattgefunden.

Aufgrund einer Klage hat das Verfassungsgericht unter der Leitung ihrer Präsidentin Jasna Omejec am 8.12.2010 festgestellt, dass Teile des Wahlgesetzes, wie z.B. das Wahlrecht der nationalen Minderheiten, gegen die Verfassung verstoßen haben (NN 142/10). Es hat das Parlament aufgefordert bis zum 11.3.2011 ein verfassungsgemäßes Gesetz zu beschließen.

Dieser Termin ist verstrichen und noch kein neues Gesetz beschlossen worden, sodass ohne Gesetzesänderung jetzt schon bekannt ist, dass eine vorgezogene Neuwahl oder die durchzuführende Wahl nach Ablauf der jetzigen Legislaturperiode, gegen die Verfassung verstößt.

Verfassungsrechtler sind im Moment dabei zu prüfen, ob in dieser Situation Artikel 94 der Verfassung zum Tragen kommt, wo es heißt, dass der Präsident der Republik das ordnungsgemäße und harmonische Funktionieren und die Stabilität der Staatsgewalt zu sichern hat.

Anmerkung: Unter diesen Umständen ist jetzt verständlich, warum Staatspräsident Ivo Josipović am Sonntag mehrfach angedeutet hat, dass es in Kroatien zu einer Verfassungskrise kommen könnte.

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