Konformitätskennzeichnung auch in Kroatien
Durch Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates ist eine Konformitätskennzeichnungspflicht eingeführt worden.
Die Angleichung zahlreicher kroatischer Vorschriften an die entsprechenden europäischen Vorschriften hat nun auch verschiedene Vorschriften aus dem technischen Bereich erfasst. So wurden bei kroatischen Gesetzen (z.B. Zakon o tehničkim zahtjevima za proizvode i ocjenjivanju sukladnosti, NN 20/10) und der Verordnungen (Pravilnik o obliku, sadržaju i izgledu oznake „C“ i „CE“, NN 18/11) europäische Vorschriften berücksichtigt. Bis zum Beitritt zur EU oder dem Inkrafttreten des ACAA-Abkommen wird die Konformität zahlreicher Produkte durch ein „C“-Kennzeichen ausgedrückt.
Mit dem Beitritt bzw. dem Inkrafttreten des ACAA-Abkommens tritt das „CE“-Zeichen an dessen Stelle. Die Vorschriften geben weitere Vorgaben für die entsprechenden Kennzeichnungen vor. Daneben sind in der Regel auch Konformitätserklärungen erforderlich. Grundsätzlich ist der Einführende diesbezüglich der Ansprechpartner für kroatische Behörden.
Kennzeichnungsvorschriften werden häufig auch schon an der Grenze überprüft. Beispiele für betroffene Produkte sind: Persönliche Schutzausrüstungen, Spielzeuge, und medizinische Produkte.
Quelle: DKIHK
Anmerkung: Unternehmer/n die Waren nach Kroatien exportieren wollen, sollten sich vorher über die geltenden Einfuhrvorschriften informieren, sonst kann es bei der Zollabfertigung zu Problemen bei dem Einzuführenden kommen. Weitere Auskünfte erteilt die DKIHK in Zagreb.