Sanktionen gegen Bootsfahrer geplant

Es ist bekannt, dass in Kroatien in- und ausländische Bootsfahrer gerne an Stellen anlegen, wo es schöne Gaststätten gibt, um die landestypischen Speisen und Getränke zu sich zu nehmen.

Wie heute Vormittag aus verlässlicher Quelle zu erfahren war, plant die kroatische Wasserschutzpolizei in der kommenden Saison schärfere Kontrollen gegen Alkoholsünder durchführen zu wollen weil sich herausgestellt hat, dass in der Vergangenheit sehr viele Bootsunfälle unter Alkoholeinfluss stattgefunden haben, die große Rettungsaktionen erforderlich machten.

In verschiedenen Küstenorten sind von dem zuständigen Innenministerium neue Boote angeschafft worden, die eine bessere Kontrolle ermöglichen.

Es gibt zwar keine offizielle und gesetzlich vorgeschriebene Alkoholgrenze für Bootsfahrer;  man geht aber davon aus, dass bei Überschreiten von 0,5 Promille Alkohol im Blut der Grenzwert überschritten ist und eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit vorliegt.

Bootsfahrer mit mehr als 0,5 Prozent Alkohol im Blut müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass in Zukunft gegen sie verschiedene Sanktionen von der Wasserschutzpolizei und bei Widerspruch, von den zuständigen Gerichten verhängt werden können.

Anmerkung: Bei einem Bootsfahrer aus Slowenien, der Ende vergangener Woche einen Unfall verursacht hatte, wurden 1,2 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Er musste an Ort und Stelle eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Kuna zahlen.

15 Kommentare zu “Sanktionen gegen Bootsfahrer geplant”

  1. Ing.Peter Neunteufel

    Was jetzt? Gibts eine gesetzliche Obergrenze oder obliegt es dem jeweiligen Beamten der feststellt ob besoffen oder nicht?

  2. Soline

    @Ing.Peter Neunteufel

    Soweit bekannt, gibt es keine ausdrückliche Obergrenze bei Bootsfahrern. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass sich der jeweilige Beamte an die 0,5 Promille-Grenze, die im Strassenverkehr gesetzlich vorgeschrieben ist, halten wird.

  3. JJ

    Unglaublich…!
    Wir haben keinen Verbotswert – also schätzen wir mal einen…!?
    Eine Ohrfeige ist erlaubt, aber 2 nicht – oder doch…? Liegt wohl an den Kuna´s die der “Prüfer” bekommt….

    Auf welcher Rechtsbasis wir überhaupt kontrolliert, wenn den Verkehrsteilnehmern kein Verbotswert bekannt gegeben wird. Das Revisionsverfahren gg Kroatien würde ich gerne führen wollen.
    Diese Land muß noch soviel lernen bis zur EU – Verzeihung, bis zur Rechtsstaatlichkeit!

    PS:
    In D darf man mit 0,5 Promille noch fahren; haftet jedoch bei Unfällen.

  4. Soline

    @JJ

    Zum Thema Rechtsstaatlichkeit in Kroatien mehr hier:

    http://kroatien-news.net/2011/05/deutliche-fortschritte-in-kroatien/

  5. Denon

    Ja vollkommen richtig,die Kontrollen.Die Besoffenen gehören nicht aufs Wasser und schon gar nicht hinter das Steuerrad.

  6. istra

    Wenn es keine Regelung im Gesetz für Blutalkoholgrenzwerte gibt, dann stelle ich die Frage, ob die Wasserpolizei rechtmässig mit Strassenverkehrswerten (0,5 Promille) agiert oder nicht.
    Ich meine nein, das wäre ungesetzlich. Die Gerichte sollten, falls eine gesetzliche Regelung fehlt, dazu Recht herausbilden.
    Bis dahin sollte man keine polizeiliche Strafe dazu akzeptieren.

    Bei der Sache ist zu bedenken, dass die im Schiffsverkehr erforderlichen Reaktionszeiten nicht so klein sind, wie im Strassenverkehr. Daher wäre es innerhalb der Hoheitsgewässer nicht notwendig, die scharfen Strassenverkehrsgrenzen für Blutalkohol dort für Privatboote einzuführen.
    etwas anderes ist es in Hafeneinfahrten und bei Bootstankstellen. Dort wären engere Grenzen sinnvoll, sagen wir 0,8 Promille Blutalkohol. Bei Unfällen mit Personenschäden wäre auch hier allgemein ein Malus von 30% aus meiner Sicht sinnvoll.

    Wenn die Gesetzgebung oder die Rechtssprechung sich hier nicht um sinnvolle Grenzwerte bemüht, sondern mit der Polizeikeule wie angekündigt draufhauen lässt, erleidet der kroatische Bootstourismus einen Rückgang. Kroatien hat sich schon viel kaputtgemacht.
    Polizeistaat versus Freizeitvergnügen, das passt nicht zusammen.

  7. Soline

    @istra

    Ist es möglich zu erfahren, ob es in Deutschland oder Österreich gesetzliche Blutalkoholgrenzwerte für Bootsfahrer gibt?

    Wenn ja, bitte teil es doch bitte einfach mal mit.

  8. JJ

    Es gilt der gleiche Wert wie bei Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Ein Verstoß gegen – die klar beschriebenen Promillewerte – gilt für alle Führerscheine, d.h. alkoholisiertes Fahren eines Bootes über 0,8 Promille führt auch zum Entzug des KFz-Führerscheins (oder Luftfahrzeugscheines).
    Bis max. 0,79 Promille darf man ein Fz führen, ab 0,5 Promille haftet man für den schaden, übrigens sogar bei unverschuldeten Unfällen mit einer Teilschuld.

    Zu den Anmerkungen:
    Eine Grenze halte ich für sinnvoll, ich denke sogar das Eigner von Booten ein Eigeninteresse daran haben!?

    Ich kritisiere nicht das es eine Alkoholgrenze geben soll, sondern das man keinen Richztwert vorgibt! Wann verstoße ich also gg was? Dies kann nie ein Polizeibeamter eigenmächtig entscheiden, hierzu gibt es eine Gewaltenteilung zw. Gesetzgebung und Executive (Gesetzumsetzung/Kontrolle) sowie weitergehend der Gerichtsbarkeit zur Überprüfung dieser Gesetze und Kontrollen. Die Trennung dieser Gewalten ist allg. das Kernstück jeder Rechtsstaatlichkeit. Ist sie nicht vorhanden – wie in diesem Fall – spricht man von Willkür.

    Sinngemäß bedeutet die im Forum beschriebe Regelung z.B., es werden Geschwindigkeitskontrollen durchgedführt, ohne das eine Höchstgeschwindigkeit festgelegt ist. Der Kontrolleur entscheidet dann wer zu schnell war.

    Das Kroatien jetzt die GRUNDLAGEN zur Rechtstaatlichkeit fast erreicht hat, ist gut, sollte aber wirklich nicht Stolz machen, da es doch zum Ausdruck bringt wo man aktuell noch steht….
    Hierbei ist übrigens nicht die Überprüfung der geltenden Regeln gemeint, sondern die Systematik das diese Regeln und deren Auslegung überhaupt überprüft werden können – und in letzter Instanz EU-Recht gelten wird.

  9. Soline

    Zitat:
    “Es gilt der gleiche Wert wie bei Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Ein Verstoß gegen – die klar beschriebenen Promillewerte – gilt für alle Führerscheine, d.h. alkoholisiertes Fahren eines Bootes über 0,8 Promille führt auch zum Entzug des KFz-Führerscheins (oder Luftfahrzeugscheines). Bis max. 0,79 Promille darf man ein Fz führen, ab 0,5 Promille haftet man für den schaden, übrigens sogar bei unverschuldeten Unfällen mit einer Teilschuld.”

    Die Grenzwert ist in Kroatien auf 0,5 Promille per Gesetz festgeschrieben worden. Zeitweilig lag er vorher bei 0,0 Promille.

  10. JJ

    Zitat:
    @istra
    Ist es möglich zu erfahren, ob es in Deutschland oder Österreich gesetzliche Blutalkoholgrenzwerte für Bootsfahrer gibt?

    Das von Ihnen Zitierte ist die -klare- Gesetzesvorgabe in Deutschland – die war von “istra” angefragt. Österreich ist mir nicht bekannt.

    Stellen Sie doch mal die kroatische Vorgabe hier ein oder versuchen sie vom Verkehrsministerium zu bekommen – dann wissen wir alle woran wir uns halten sollen und keiner ist verwirrt.

  11. Soline

    @JJ

    In Kroatien ist die Grenze nach dem Gesetz:

    Zakon o sigurnosti prometa na cestama” in § 199 Abs. 2 auf 0,5 Promille festgelegt. (Vozač vozila kategorije A1, A2, A, B, B+E, F, G i M ne smije upravljati vozilom na cesti niti početi upravljati vozilom ako u organizmu ima opojnih droga ili alkohola iznad 0,50 g/kg, odnosno odgovarajući iznos miligrama u litri izdahnutog zraka.)

  12. JJ

    …schöne Blog-Entwicklung mit Ihnen…aber ich vermute Sie möchten meine Ausführungen nicht verstehen.

    Sie meinen in o.a. Antwort die Grenze für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr. Wir (Istra + ich) fragen nach der rechtsverbindlichen Grundlage für Boote. Was ist der Wert für Boote? Genau dieser Text fehlt für Wasserfahrzeuge eben. Ich hatte (auf Anfrage) versucht zu erklären, dass dies in Deutschland klar definiert, d.h. auch in Gesetzestexten niedergeschrieben ist. In Kroatien, so hatte ich Ihren Beitrag verstanden, eben nicht.

    Es gibt wohl kein kroatisches Gesetz, welches festlegt welcher Promillewert für -Boote- anzuwenden ist. Die Schlußfolgerung, dass dann der Wert für Kfz gilt ist eben unzulässig (nach europäischem Recht zumindest). Keine klare Vorgabe = keine (rechtstaatliche) Kontrolle (s. Bspl. für Geschwindigkeitskontrollen)

    Kfz-Richtlinien könnten ja übernommen werden, Luftfahrzeugregeln übrigens auch (0 Promille) – aber das müßte dann halt unmißverständlich in ein Gesetz/Richtline formuliert werden.
    Man kann sich halt nicht aussuchen was gerade mal “sinnvoll” erscheint – das ist deben er Unterschied zu einem Rechtsstaat.

    PS:
    Was gilt dann eigentlich für ein Boot ohne Motor in Kroatien, z.B. ein größeres Ruderboot mit betrunkenem “Kapitän” in einer Hafeneinfahrt (z.B. vor der Marina Punat)?

  13. Soline

    @ JJ

    Der Ursprungshinweis zu diesem Thema stammt aus einer sehr gut informierten Quelle.

    Was Bootsfahrer damit anfangen wollen ist ihre Sache.

    Weil ich kein bezahlter Pressesprecher der kroatischen Regierung bin ist dringend zu empfehlen, weitere Beschwerden an diese Adresse zu senden:

    http://www.mup.hr/

  14. istra

    Es wurde im blog zu Beginn gesagt, dass es keine gesetzlichen Alkoholgrenzwerte gibt. Daraus ergaben sich in der Durchführung des Gesetzes durch die Polizei Fragen nach der Rechtmäßigkeitund eine heiße Diskussion darüber. Dieses erübrigt sich nun, da das Gesetz mit Alkoholgrenzwerten für Schiffsführer gefunden wurde. Es heißt ” NN 181 od 21. 12. 2004.
    HRVATSKI SABOR
    3142
    Na temelju članka 88. Ustava Republike Hrvatske, donosim
    ODLUKU
    O PROGLAŠENJU POMORSKOG ZAKONIKA
    Proglašavam Pomorski zakonik, koji je donio Hrvatski sabor na sjednici 8. prosinca 2004.
    godine.
    Broj: 01-081-04-3801/2
    Zagreb, 14. prosinca 2004.” und beinhaltet im Artikel 134 maximal 0,5 Promille Blutalkohol. Ob diese Gesetzesfassung noch gültig ist ist nicht bekannt und so bitte ich das als Hinweis zu nehmen, und sich eine deutsche Fassung der aktuellen Gesetzeslage selber zu besorgen. Da dieses Gesetz für den See-Tourismus wichtig ist, wäre es schön, wenn ein Leser es in Deutsch dem blog sendet. Ich habe als schnellen Service mit google-Übersetzer den Artikel 134 übersetzen lassen und hier so einkopiert, und hoffe damit allen Interessierten einschließlich dem Blogbetreiber gedient zu haben. WIR sind EINE community und helfen einander. In diesem Sinne hier diese Übersetzung:

    Artikel 134
    (1) Der Kommandant, ein Mitglied der Besatzung des Schiffes, Yacht oder Boot darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol
    und / oder anderen Drogen und / oder anderen Substanzen, die den Zustand des Geistes, krank oder erschöpft zu ändern.
    (2) Der Kommandant, ein Mitglied der Besatzung des Schiffes, Yacht oder Boot muss nicht während der Durchführung Aufgaben
    an Bord des Bootes oder einer Yacht zu haben mehr als 0,5 g / kg Alkohol im Blut.
    (3) Wenn der Inspektor der Sicherheit Port Authority und anderen berechtigten Personen zu überwachen
    Navigation Sicherheit feststellt, dass Umstände in Absatz 1 entstanden und 2 Diesen Artikel als Maß
    Vorsorglich wird es um den Kapitän des Schiffes, Yacht oder Boot Skipper, dass die Besatzung des Schiffes,
    Yacht oder Boot sofort aus dem Betrieb für einen Zeitraum von mehr als 8 Tagen entfernt.
    (4) Stellt sich heraus, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder anderen Substanzen werden
    Ändern Zustand des Geistes, krank oder erschöpft Kapitän des Schiffes, Yacht oder Boot Skipper
    Inspektor oder eine andere Person ermächtigt, die Sicherheit der Schifffahrt zu überwachen, als Vorsichtsmaßnahme, wird es sofort
    entfernt von Service-Master oder eine Yacht oder ein Boot Skipper für einen Zeitraum von nicht länger als 8
    Tage und teilt dem Versender oder Besitzer eines Bootes.
    (5) Ist die Entfernung aus dem Dienst des Kapitäns oder Besatzungsmitglieder, Boot oder Charter ist nicht
    erfüllen die Anforderungen an die minimale Anzahl der Besatzungsmitglieder für die sichere Navigation Inspector
    Sicherheit der Schifffahrt oder von einer bevollmächtigten Person verbieten die Abfahrt des Schiffes.
    (6) Die Bestimmungen von Absatz 1 – 5 Dieser Artikel gilt für Besatzungsmitglieder anzuwenden
    alle anderen maritimen Einrichtungen und Piloten.

  15. JJ

    Super !
    Klare Fakten – klare Antwort !
    Danke “Istra”

    PS:
    Ich fahre nie betrunken Boot, dafür ist mir mein Schiff viel zu teuer gewesen…
    Daher teile ich auch die Meinung von “Denon”

    PS 2:
    Beschwere mich nicht “Soline” – finde Ihren Blog sehr informativ !
    (Er ist gelegentlich etwas sehr “pro-kroatisch”, aber das ist ganz nett)

Einen Kommentar schreiben: