Andere Länder, andere Sitten – Behördenwillkür

Der ÖAMTC hat in Kooperation mit dem Institut für Freizeit- und Tourismusforschung die Österreichische Tourismusanalyse 2011 durchgeführt. Daraus geht hervor, dass Italien weiterhin das beliebteste Autoreiseziel der Österreicher ist. Auch heuer wird es wieder 17 Prozent der österreichischen Urlauber ins Stiefelland ziehen. Im Vorjahr waren es 15 Prozent, auf den Plätzen folgen Kroatien (acht Prozent), Spanien und die Türkei (je sieben Prozent) und Griechenland (sechs Prozent).

Reiselust und Reisefrust liegen jedoch häufig eng beisammen. Jedes Jahr sind zahlreiche österreichische Urlauber im Ausland mit unliebsamen Erlebnissen konfrontiert. Die beim ÖAMTC eingegangenen Beschwerdefälle mit juristischem Nachspiel haben sich im Vorjahr mehr als verdoppelt. “Probleme im Zusammenhang mit Fahrverboten, die unzulässige Eintreibung verjährter Strafen über ein Inkassobüro oder das Gefühl unberechtigt abkassiert zu werden hinterlassen einen bitteren Nachgeschmack”, konstatiert ÖAMTC-Reiseexpertin Silvie Bergant.


Für die Reisesaison 2011 erwarten die ÖAMTC-Experten wieder zahlreiche Probleme. Die Bandbreite reicht von reiner Willkür über unberechtigte Vignettenkontrollen bis hin zu dubiosen Strafzetteln als Urlaubserinnerung. Die meisten Beschwerdefälle (530) bearbeiteten die ÖAMTC-Rechtsberater im Jahr 2010 von Italienurlaubern. “Da Italien das Haupturlaubsland der Österreicher ist, gibt es dort von Haus aus mehr Beanstandungen. Dazu kommt, dass gerade unser südlicher Nachbar zuweilen einen sehr eigenwilligen Umgang mit den Urlaubsgästen pflegt”, weiß ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer.

Die häufigsten Beschwerden von Italienreisenden betreffen vermeintliche Verkehrsdelikte. “Nicht nur fehlende Rechtsgrundlagen machen den Urlaubern das Leben schwer. In den vergangenen Jahren wurde auch immer häufiger von überhöhten Strafen berichtet”, macht der ÖAMTC-Jurist deutlich. Auch Probleme mit Fahrverboten stehen auf der Liste der Beschwerden weit oben. Die eingeschränkte Einfahrt in viele Städte und die City-Maut sind oftmals unklar oder gar nicht beschildert. Nach Italien auf Platz eins mit den häufigsten Beschwerden folgen Slowenien mit 128 Fällen, die Schweiz (47), Deutschland (44) und Ungarn (39). Kroatien wird auf dieser Liste nicht genannt.

“Müssen per Post zugestellte Auslandsstrafzettel überhaupt bezahlt werden?”, lautet eine Frage, die den ÖAMTC-Rechtsexperten immer wieder gestellt wird. Tatsächlich gibt es in diesem Bereich nach wie vor Aufklärungsbedarf. “Österreichische Behörden können nicht bezahlte Auslandsstrafen prinzipiell zwangsweise eintreiben. Allerdings nur, wenn im Land, in dem der Verstoß begangen worden ist, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bestehen”, stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Unabhängig davon sollten ausländische Strafbescheide keinesfalls völlig ignoriert werden, weil bei einer Wiedereinreise in das Urlaubsland die Eintreibung vor Ort droht. Wer einen Strafzettel als Urlaubserinnerung erhält, sollte also prinzipiell mit der ÖAMTC-Rechtsberatung Kontakt aufnehmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Vielfach kommt es vor, dass sich europäische Reiseländer nicht an die von der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgegebenen Rechtsstandards halten. Tatvorwürfe müssen in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache formuliert sein. “Mit Hilfe eines Formulars der ÖAMTC-Rechtsberatung können fremdsprachige Strafbescheide zurück ins jeweilige Land geschickt werden, um die Übersetzung anzufordern”, betont Achrainer. Eine schlampige und daher unverständliche deutsche Übersetzung ist nicht ausreichend.

Quelle: OTS

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