Kostenlose Überlassung von Booten in Kroatien

Ausländische Bootsbesitzer die ein im Ausland registriertes Boot besitzen, dürfen dieses Boot anderen ausländischen Personen in Kroatien zur Nutzung überlassen, wenn diese die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis haben. Voraussetzung ist, dass diese Überlassung unentgeltlich vorgenommen wird.

Dazu hat eine einfache Vollmacht des Besitzers in kroatischer Sprache vorzuliegen. Die Unterschrift unter dieser Vollmacht muss bei einem Notar in Kroatien vorgenommen worden sein, der diese beglaubigt hat.

Diese Vorschrift gilt selbst für Familienangehörige, die allein mit dem Boot unterwegs sind.

Weitere Auskünfte dazu erteilen die jeweiligen Hafenkapitäne.

Dazu ein wichtiger Hinweis: Wenn die Behörden nachweisen können, dass diese Überlassung nicht kostenlos erfolgt, muss mit sehr schweren Strafen gerechnet werden, die auch dazu führen können, dass das Boot beschlagnahmt wird.

Den Text einer solchen Vollmacht findet man hier.


14 Kommentare zu “Kostenlose Überlassung von Booten in Kroatien”

  1. Fred

    Ist dieser Text der Vollmacht vom Lućka Kapetanija, Rijeka, oder selbstgestrickt ?????

    Wenn die Unterschrift von einem Notar in Kroatien erfolgen muß, dann ist das wenig sinnvoll.
    Außerdem kann ich noch nicht glauben, daß diese Vollmachtgeschichte wirklich Bestand haben wird, denn dadurch wird ja der Schwarzcharter wieder angekurbelt …….

  2. gaar werner

    Ich bitte um eine Kroatische Übersetzung. Vielen, Vielen Dank für die Info.
    Bin übrigens mindestens 2 mal am Tag auf diesen Seiten.
    Danke, und bitte weiter so.
    Schöne Grüße aus dem heute wieder Sturmfreien aber verregneten Leibnitz.
    Werner Gaar
    Sy. Wereda – Stmk
    Aci Pomer

  3. Rheinland Rainer

    Guten Tag Soline

    Ich wollte es erst nicht glauben aber mein Schwager und ich haben es einfach ausprobiert. Wir waren in KRK beim Notar für die Beglaubigung und anschließend beim Hafenkapitän. Das hat genau so geklappt wie du es beschrieben hast.

    Ich bin froh, daß ich deine Seite gefunden habe und sage nur mach weiter so.

    PS:Es ist aber sehr wichtig das es auch keinerlei Zahlungen oder andere Vergütungen dafür gibt, da verstehen die Kroaten keinen Spaß.
    Viele Grüße aus dem Rheinland

  4. Christian Gruber

    wieviel kann die Beglaubigung beim Notar kosten.
    Danke
    Christian Gruber

  5. Soline

    Der genaue Betrag ist nicht bekannt, liegt aber mit Sicherheit unter 100 Kuna.

  6. Christian Gruber

    Danke
    Christian Gruber

  7. Chris

    Hallo,
    Versteh ich das Richtig ???
    ..also darf ich jetzt mein Boot an einen Freund verleihen ABER die zulässige Anzahl entsprechend Crewlist darf trotzdem NICHT überschritten werden.

    Ist das Korrekt ??

    Danke vorab,
    vg, Chris

  8. istra

    Gestatten, ich fände es würdiger wenn die kleinlichen Gängelungen der Eigentümer von Booten und Wohnräumen an der Adria aufhört.
    Warum müssen denn die Eigentümer sich allerlei Beschränkungen ihres Besitzes gefallen lassen. Warum soll jeder Besitzer ständig beschuldigt herumlaufen und den Behörden auf Verlangen blitzartig ständig Unschuldsbeweise vorlegen müssen? Das ist doch verrückt!
    Sollen doch die Behörden den Schuldnachweis führen müssen, wenn es eine Gesetzesübertretung gegeben hat!
    Die Gängelung braver Bürger mit immer neuen Vorschriften hat ein Ausmaß erreicht, dass auch die Behörden manchmal den Übeblick verloren haben. Erst recht die Leute, die damit zurecht kommen sollen sind im Unklaren, was in diesem blog leicht zu erkennen ist.

    Wir reden ständig davon, dass wir frei sind, in einer freien Gesellschaft leben.
    Damit aber ist der ständige unterstellte Generalverdacht gegen die Besitzer unhaltbar. Es ist eine kalte Enteignung, die als Unrecht aufgefasst werden kann. Ihr verkehrt die Freiheit in eine Freiheit auf Abruf, in der man nur noch mit Angst leben kann!
    Sind wir denn lauter unmündige Trottel, die unter ständiger Kuratel der Gesetzeshüter stehen müssen? NEIN, wir sind frei und eigenverantwortlich.
    Wir halten uns an die Steuervorschriften und Besitzregelungen.
    Hört endlich auf mit dieser unwürdigen Gängelung der Eigentümer.

  9. Saganul

    Ajaj, was ein zwei Glaesschen am spaeten Abend bewirken koennen ;-)

    Stimme voll zu!

    Gruesse aus sunny Porec

    Sent from daemlichem CRO-mobitel without Umlaute

  10. istra

    @Saganul

    nein nicht voll… Es ist nur mein voller Ernst.
    Wer hätte z.B. geglaubt, dass in Ungarn auf Druck der EU das Gesetz zur Zensur der Medien, auch insbesondere die Kontrolle ausländischen Medien durch eine staatlich-ungarische Behörde, nun zurücknehmen musste?
    Ich meine das es realistisch ist, dass Freiheit und Demokratie zurückgewonnen werden können, auch in Kroatien aber nicht nur da.
    Selbst in Deutschland, eine der grössten Lobbykratien dieser Erde, erobern sich Demokratiegruppen die Macht stückchenweise zurück.
    Das sollten wir ernst nehmen und unterstützen.
    Oder?

  11. Hans

    dass es diese Regelungen gibt, verstehe ich schon, bei der Unmenge an Schwarzcharter. Meint doch beim segeln eh eder, er unterliege keinem Gesetz, bzwkann es sich hindrehen, wie es ihm passt. Daher kam es zu diesen Regularien, nerviger finde ich die Bojenpflicht usw.

  12. Dem Soline sein Sohn

    Was genau findest Du denn daran so nervig, Hans?

  13. Andreas

    Hallo zusammen, wie soll dies funktionieren, wenn ich bei der Einreise die Vollmacht brauche und ich im Vorfeld die Vollmacht von meinem Bruder unterschreiben lassen muss? Wenn ich in Kroatien zu einem Notar muss und ich nicht meinen Bruder dabei habe? Danke für eure Antwort

  14. Dem Soline sein Sohn

    Ich würde jetzt mal vermuten, Dein Bruder kann den Termin beim kroatischen Notar doch wahrnehmen, wenn er sein Boot dort beim Hafenkapitän anmeldet, was ja sowieso jährlich zu erledigen ist. Deine Anwesenheit bei diesem Notartermin ist wohl nicht erforderlich. Die beglaubigte unterschriebene Vollmacht gibt Dein Bruder Dir dann einfach mit… Aber ohne Gewähr, IANAL

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