Steuerrecht in Kroatien
Aufgrund der Globalisierung der Weltwirtschaft errichten immer mehr Konzerne Tochtergesellschaften in verschiedenen Staaten bzw. Kontinenten und damit in ungleichen Besteuerungssystemen. Leistungsverrechnungen innerhalb des Konzernverbundes sind dabei häufig nicht fremdüblich ausgestaltet, sondern von unilateralen Entscheidungen oder internen Vereinbarungen, die auf eine steuerliche Optimierung abzielen, geprägt. Dies führt dazu, dass zu niedrige oder zu hohe Preise in einer nicht sachgerechten Steuerbemessungsgrundlage resultieren.
Aufgrund des weltweiten Steuergefälles ist es evident, dass multinationale Konzerne versuchen Gewinne in Niedrigsteuerländern oder Länder ohne Besteuerung (zB Steueroasen) zu verlagern und nur geringe Gewinne in Hochsteuerländern belassen. Um adäquate Steuereinnahmen in den jeweiligen Ländern sicherzustellen, ist daher ein Regulierungsbedarf hinsichtlich konzerninterner Verrechnungspreise entstanden. Die kroatischen Steuerbehörden überprüfen aktuell vermehrt die Verrechnungs-preisdokumentation verbundener Unternehmen.
Ist die Fremdüblichkeit der Preise durch eine entsprechende Verrechnungspreisdokumentation belegt, liegt die Beweislast eines Verstoßes gegen das Fremdüblichkeitsprinzip bei den Steuerbehörden. Die Erstellung einer adäquaten Verrechnungspreisdokumentation stellt gegenwärtig eines der komplexesten Compliance-Themen dar. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne bei der Errichtung einer Dokumentation.
Autor und Quelle: Pavo Djedović von Partner Leitner und Leitner, Deutsch Kroatische Handelskammer, Zagreb