Wahlrecht für Ausländer in Kroatien
Wie heute bekannt wurde ist beabsichtigt, dass ausländische Staatsbürger aus EU-Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in Kroatien haben, an den kommenden Kommunalwahlen teilnehmen können. Sie sollen das aktive und passive Wahlrecht erhalten, sodass sie auch in die Stadt- und Gemeinderäte gewählt werden können.
Voraussetzung dafür ist, dass Kroatien ab dem 1.7.2013 Mitglied der EU ist.
Quelle: Hina
am 27. Juni 2011 um 21:13 Uhr.
Lieber Soline, da muß die HINA wohl nicht ganz richtig informiert haben:
das Kommunale Wahlrecht ist erst NACH vollendetem Beitritt Kroatiens zur EU, also erst ab der ersten Kommunalwahl NACH dem 1.7.2013 (wenn zu diesem Datum überhaupt die Ratizifierung abgeschlossen sein wird) möglich. Also beleibe nicht bei der erstbesten “Nächsten Kommunalwahl”!
Es gibt auch Einschränkungen:
- EU-Bürger müssen ihren Hauptwohnsitz in Kroatien haben (= Einkommensteuerpflicht!)
- EU-Bürger dürfen das Kommunale Wahlrecht nur in EINEM EU-Staat wahrnehmen
- EU-Bürger dürfen zwar in Gemeinderäte gewählt werden, können aber in der Regel in den Gemeinden keine Ämter mit HOHEITLICHEN AUFGABEN (in D ist das z,B. das Bürgermeisteramt) bekleiden.
Hingegen ist Kroatien verpflichtet, alle EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Kroatien AUTOMATISCH in die Wahllisten aufzunehmen und das den EU-Bürgern schriftlich mitzuteilen. Sollte das nicht geschehen ist dem EU-Bürger zu raten sich rechtzeitig (Fristen sollte man dabei beachten) an die Wahlbehörde zu wenden. Handelt eine Behörde nicht nach EU-Recht kann das bei einer Bürgerbeschwerde an die EU bis zur EU-Klage gegen Kroatien führen.