71- jährige Deutsche in Auslieferungshaft

Die 71- jährige deutsche Staatsangehörige H.L.S.M. ist von einem Gericht in Santa Cruz auf den Kanarischen Inseln zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, weil sie nach dessen Ermittlungen ein Vergehen im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität begangen hat.

Sie hat diese Strafe nicht angetreten und aus diesem Grund ist von dem Gericht ein internatonaler Haftbefehl erlassen worden. Aufgrund dieses Haftbefehls ist sie am 6.6.2011 in Zadar von der Polizei festgenommen und danach in Auslieferungshaft genommen worden.

Ihr kroatischer Rechtsanwalt Zrinko Zrilić hat jetzt öffentlich auf diesen Fall aufmerksam gemacht und ist der Meinung, dass sie von der kroatischen Justiz regelrecht “vergessen” wurde und keine gesetzliche Grundlage dafür besteht, sie so lange in Haft zu behalten. “Dies ist eine besonders schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte”, sagte er Vertretern der Presse.

Sanja Putrić, die Pressesprecherin des Justizministeriums hat diese Vorwürfe inzwischen zurückgewiesen und teilte mit, dass die Polizei am 4.8.2011 angewiesen wurde, den Fall in Zusammenarbeit mit Vertretern des Königreichs Spanien zu klären.

Quelle: VL

2 Kommentare zu “71- jährige Deutsche in Auslieferungshaft”

  1. istra

    Naja, vom 6.6 bis 4.8., also 2 Monate im kroatischen Gefängnis wegen eines Auslieferungsbegehrens vergessen zu werden, ist nicht angenehm und eine Schande für die Justiz. Ab 4.8.scheint, wenn´s stimmt, mit der Hasftprüfung erst begonnen zu werden. Aha!

  2. barbara

    Ich kenne die Justiz in Spanien sehr gut. Schließlich wurde ich von dieser o.ä. Dame 1998 in Teneriffa betrogen. Sie schuldet mir sehr viel Geld und wurde 2008 vom Obersten Gerichtshof in Madrid u.a. auch dazu verurteilt, mir das Geld wieder zurückzubezahlen.
    Sie hat sich danach einfach nach Deutschland abgesetzt um der Strafe zu
    entgehen. Daher bin ich schon froh, wenn die Justiz in Spanien auch
    sehr langsam arbeitet, dass Frau S. dann doch noch ihre gerechte Strafe
    erhält.
    Eine Haftpüfung ist m.E. in diesem Fall nicht erforderlich, da ja ein rechts-
    krätiges Urteil besteht. Ich kann nur hoffen, dass sie auch tatsächlich nach
    Spanien ausgeliefert wird.

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