Entscheidung des Papstes unverständlich

Am 29.7.2011 hat Papst Benedikt XVI. den Bischof des Bistums von Poreč und Pula, Mons. Ivan Milovan von kurzfristig seinem Amt suspendiert, weil es Probleme mit einem Grundstück und einer verfallenen Villa bei Novigrad gegeben hat. Er war der Meinung, dass es an die Benediktiner von Sv. Maria di Praglia (bei Padua in Italien) zurückgegeben werden muss. Über diesen Fall ist mehrfach berichtet worden.

Grundlagen dieser Information waren Berichte in kroatischen Medien und Meldungen in Medien, die dem Vatikan und der kath. Kirche nahe stehen.

Heute sind ganz neue Informationen hinzugekommen. Die Zeitung “Die Presse” schreibt, dass noch keine göttliche Einigung in diesem Fall gefunden werden konnte und die Diözese Linz zur Hälfte Eigentümer der umstrittenen Villa und des Grundstücks ist, weil sie an dem Unternehmen Benedikt d.o.o. beteiligt ist, welche das ganze Objekt gekauft haben soll. Mehr dazu hier.

Aus diesem Artikel ist zu erkennen, dass es sich in diesem Fall auch um einen Streit handelt, der selbst innerkirchlich bis jetzt noch nicht geklärt werden konnte.

Zum Unternehmen Benedikt d.o.o., Novigrad:

Es handelt sich um ein Privatunternehmen (d.o.o.), welches am 22.3.1999 gegründet worden ist und beim Handelgericht von Rijeka eingetragen wurde. Im Laufe der Zeit ist durch Änderung des Gesellschaftsvertrages sein Grundkapital auf jetzt 38.232.000 Kuna angehoben worden. Gesellschafter sind das Bistum von Poreč und Pula, die Pfarrgemeinde von Dalja und die Immobilienstiftung der österreichischen Bischöfe unter Aufsicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Derzeitige Geschäftsführer sind Milan Zgrablić und Karin Preining. Die Gesellschafterversammlung besteht aus Dr. Franz Eckert, Jozo Barać, Vera Hek, Josef Mayr und Ilija Jakovljević. Als Geschäftszweck sind Tätigkeiten angegeben, die ähnlich sind wie bei anderen Touristikunternehmen in Kroatien.

Quelle: Sudski Registar RH

Unter diesen Umständen ist die Frage berechtigt, aus welchem Grund Papst Benedikt XVI. entschieden hat, dass dieses Objekt den Benediktinern von Sv. Maria di Praglia (bei Padua in Italien) zurückgegeben werden muss.

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