Fehlende Vollmacht

In Kroatien ist die kostenlose Überlassung von Booten an ausländische Personen unter der Voraussetzung erlaubt, dass der Bootsbesitzer eine schriftliche Vollmacht, deren Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden muss, dazu erteilt hat.

Die Wasserschutzpolizei von Rijeka hat gestern im Seegebiet von Rab verstärkte Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde in der Bucht von “Pod Rapost” bei einer 34- jährigen Slowenin festgestellt, dass sie mit einem Boot eines einheimischen Besitzers unterwegs war. Weil sie die erforderliche Vollmacht nicht bei sich hatte, ist sie mit einem Bußgeld von 800 Kuna bestraft worden.

Außerdem hat die Polizei anläßlich dieser Aktion bei vier Bootsfahrern aus den Niederlanden, Polen, Slowenien und Zagreb festgestellt, dass sie mit ihrem Boot mit überhöhter Geschwindigkeit in einem Abstand von weniger als 300 Metern am Ufer entlang gefahren sind. Das Bußgeld hat in diesen Fällen jeweils 1.000 Kuna betragen.

Quelle: MUP

Einen Kommentar schreiben: