Tomislav Horvatinčić aus U-Haft entlassen
Im Fall des Tomislav Horvatinčić, der am 16.8.2011 in der Nähe der kleinen Insel Maslinovik bei Primošten in Dalmatien mit seiner Motorjacht eine Segeljacht gerammt hat, wobei deren Besatzung, ein italienisches Ehepaar auf der Stelle getötet wurde, hat heute Nachmittag auf Antrag seiner Verteidiger der Untersuchungsrichter Branko Ivić in Šibenik entschieden, dass er aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Die Zeugenvernehmungen seien abgeschlossen und aus diesem Grund kein Haftgrund mehr vorhanden. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen seiner vorherigen Verkehrsdelikte eine weitere Untersuchungshaft beantragt.
Nach dieser Entscheidung teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass seine Führerscheine für Kraftfahrzeuge und Boote vorläufig eingezogen wurden.
Quelle: Hina
Edit: Nach seiner Freilassung erklärte heute Abend sein Anwalt, dass Horvatinčić die Absicht habe sich in den nächsten Tagen mit den Angehörigen der italienischen Familie in Verbindung setzen zu wollen und dazu bereit sei, eine hohe Entschädigungszahlung zu leisten.
Quelle: Hina
am 16. September 2011 um 17:20 Uhr.
Es ist eigentlich unglaublich. Aber war auch nicht anders zu erwarten, wie man sieht ziehen die alten “Seischaften” immer noch.
Hoffentlich erfolgt eine Zivilklage durch den Sohn und der Familie.
Bin selber Skipper und kann ein solches Verhalten nicht nach vollziehen.
am 16. September 2011 um 18:51 Uhr.
@Balticskipper
Deinen Einwand und deine Meinung kann ich sehr gut verstehen, bitte aber zu bedenken, dass das ganze Rechtssystem in Kroatien anders als in Deutschland oder Österreich und nicht vergleichbar ist. Ich glaube deshalb nicht, dass es sich um alte Seilschaften (dazu war die Aufmerksamkeit in den Medien viel zu groß) gehandelt hat, denn nach den gesetzlichen Vorschriften in Kroatien muss selbst eine Person, nach der Zeugenbefragung durch einen Untersuchungsrichter, auf “freien Fuss” gesetzt werden, die schwerster Verbrechen beschuldigt wird. Erst nach Rechtskraft des Urteils kann er wieder in Haft genommen werden, wenn er greifbar ist.
Ein Kriegsverbrecher hat sich vor ein paar Jahren, der sich auch auf freiem Fuss befunden hat, z.B. zwei Tage vor der Urteilsverkündung nach Bosnien-Herzegowina abgesetzt. Bei einem Arzt aus Rijeka der wegen Bestechung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde, war es nicht anders.
In solchen Fällen kommt noch hinzu, dass bis zu einer Rechtsgültigkeit eines Urteils in Kroatien sehr, sehr viele Jahre vergehen können.
Dazu ein weiterer Hinweis: Im Unterschied zu Deutschland oder Österreich kann in Kroatien ein Täter auch in Abwesenheit verurteilt werden.
am 17. September 2011 um 09:01 Uhr.
Danke für die Aufklärung, dies hatte ich nicht gewußt.
Diese Gesetze machen es Straftätern aber sehr leicht sich abzusetzen.
Nach öffentlichen Aussagen ist T.H. wohl nach Deutschland emigriert.
Vielleicht hilft ja nach einem EU-Beitritt ein Auslieferungsersuchen.
am 17. September 2011 um 12:17 Uhr.
“”in Verbindung setzen zu wollen und dazu bereit sei, eine hohe Entschädigungszahlung zu leisten”"
Die Versicherung hat ja schon 20 000 EUR angeboten, ein Witz, das reicht nicht mal für die Unkosten. Außerdem fällt höchstwahrscheinlich noch der Zoll an für das kaputte Boot.
Grüße mr3