Strafanzeige gegen Ausländer in Kroatien
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ausländische Personen sind in Kroatien, wie in anderen Ländern verhältnismäßig einfach, so lange sie sich im Land aufhalten. In Fällen, in denen sie sich im Ausland befinden und wegen eines geringeren Tatverdachts kein internationaler Haftbefehl ausgestellt wird, ist die Angelegenheit schwieriger, weil eine Einvernahme des Beschuldigten nicht möglich ist.
In jedem Strafverfahren ist dem Beklagten ein rechtliches Gehör zu gewähren. Mithilfe der EU ist die kroatische Polizei inzwischen technisch so gut ausgerüstet, dass sie bei jeder Anmeldung eines Ausländers, bei der Grenzkontrolle oder jeder normalen Polizeikontrolle, innerhalb von wenigen Minuten feststellen kann, ob ein Strafantrag vorliegt und ob von der Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wurde.
Strafverfahren sind u.a. nach diesem Gesetz möglich. Dabei gilt eine ähnliche Regelung wie hier.
In diesen Fällen kann von der Staatsanwaltschaft mithilfe der Polizei die Vorführung vor einem Richter erfolgen, der über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden hat.