Umschreibung von Kfz. Führerscheinen in Kroatien
Eine nicht unhebliche Anzahl von Kroatinnen und Kroaten (Gastarbeiter) hat die Erlaubnis zur Benutzung eines Kraftfahrzeuges für den Straßenverkehr im Ausland erlangt. Wenn sie ihren überwiegenden und ständigen Wohnsitz nach Kroatien verlegen (wodurch in Deutschland z.B. die Daueraufenthaltserlaubnis wegfällt), dürfen sie aus zollrechtlichen Gründen ihr weiterhin im Ausland angemeldetes Fahrzeug in Kroatien nicht benutzen.
Wenn dieser Personenkreis ein in Kroatien gekauftes und angemeldetes Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften benutzen will ist er verpflichtet, innerhalb einer Frist von 12 Monaten, den ausländischen auf einen inländischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Es ist fast unglaublich, aber diese Umschreibung ist (bei der Polizei in der Stadt Krk) einfacher möglich, als manche der Betroffenen annehmen. Voraussetzung ist nämlich nur, -wie bei allen Führerscheinanspiranten-, dass ein Arbeitsmediziner und ein Psychologe die gesundheitliche und psychologische Tauglichkeit bestätigen. Damit kann man den Antrag zur Umschreibung bei der Polizei stellen und der kroatische Führerschein wird sofort ausgestellt!
Aktueller Fall: Autokauf und inländische Anmeldung vorige Woche. Untersuchung am 16.11.2011. Antragstellung heute Vormittag. Die Antragstellerin hatte innerhalb von 10 Minuten ihren kroatischen Führerschein und darf ab sofort ihr neues Fahrzeug legal benutzen!