Kroatien: Bürokratismuss soll abgebaut werden
Nach den bisherigen Vorschriften ist in Kroatien vorgeschrieben, dass Bürger persönliche Dokumente nur dann beantragen können, wenn die dafür notwendigen Unterlagen nicht älter als sechs Monate sind.
Das hat z.B. bei Ausländern, die ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern wollten/mussten, zu der absurden Regelung geführt, jeweils eine aktuell ausgestellte internationale Geburtsurkunde vorlegen zu müssen aus der hervorgeht, wann und wo sie geboren wurden und wer ihr Vater oder Mutter ist.
Von der neuen Regierung ist jetzt angekündigt worden, dass diese Vorschrift in Zukunft wegfallen soll. Grundlage und Basis für alle Dokumente, die neu ausgestellt oder verlängert werden, wird die einmal ausgestellte OIB-Nummer sein.
In diesem Zusammenhang hat sie darauf hingewiesen, dass die elektronische Vernetzung der verschiedenen Behörden weit fortgeschritten ist und der unnötige Bürokratismus dadurch abgebaut werden kann.
am 10. Februar 2012 um 01:45 Uhr.
Die Bürokratie ist in Kroatien derart verbreitet, dass ich nur lachen kann, wenn ich die Meldung lese. Die OIB brachte mehr Bürokratie – nicht weniger.
Ein Dokument einer ausländischen Behörde, deren Staat einem Abkommen nicht beigetreten war, muß nach wie vor extra zusätzlich vom betreffenden Außenministerium und einer weiteren Beglaubigungsstelle beglaubigt werden… Es geht um 200 Staaten… Die elektronische Vernetzung gibt es kaum. Jede Behörde besteht auf Papier. Da wird sich so schnell auch nichts ändern. Ich kann z.B. der Ausländerbehörde zur Beglaubigung meiner Krankenversicherung nicht einfach meine el. Versicherungskarte vorlegen: wo denken Sie hin! Nein, erst muss ich eine Bestätigung der Ausländerpolizei, dass ich einen Nachweis benötige, bei der kroatischen Krankenkasse vorlegen, worauf ich erst die Bestätigung von dort bekomme, und sie dann der Ausländerpolizei vorlegen darf. Das gleiche witzige Pilgerschrittverfahren (2x vor, 1x zurück) existiert auch beim Strafregisterauszug. Ein Buchstabe fehlerhaft, zurück an den Start! Das ist nur ein sehr kleines Beispiel. So geht es bei Allem. Das legte sich wie Mehltau auf die kroatische Wirtschaft und erstickt Manches.
Es herrscht, so empfinde ich das, noch immer das kommunistische Misstrauen der Tito-Zeit, wo der Einzelne unter totaler Kontrolle zu bringen war, und unter Generalverdacht stand, wenn er an den Staat herantrat.
Diesen Geist wird man nicht so schnell los, dazu bedarf es Aufklärung und 1000-facher Anstrengung bei der Politik und bei den Behörden. Also bitte – an den Start!
am 10. Februar 2012 um 16:24 Uhr.
Das die Behörde die bereits als echt bewertete Geburtsurkunde bei jedem nachfolgenden Verwaltungsakt in neuer Ausfertigung verlangt ist doch nachvollziehbar. Der Antragsteller kann ja in der Zeit mehrfach wiedergeboren worden sein.
Oder dient es evtl doch nur dem eigenen Bestandsschutz ???