Ferienhaussteuer in Kroatien

Nach § 35 des kroatischen Gesetzes über die Finanzierung der lokalen Selbstverwaltungen sind die Städte und Gemeinden berechtigt, eine Ferienhaussteuer zu erheben. Unter diese gesetzliche Vorschrift fallen auch Ferienwohnungen. Sie ist zu zahlen, wenn der in- oder ausländische Haus- oder Wohnungsbesitzer keinen festen Wohnsitz in der betreffenden Immobilie angemeldet hat. Sie ist außerdem für Objekte zu zahlen, die baurechtlich (noch) nicht legalisiert sind und trotzdem zu Ferienzwecken genutzt werden.

Die Höhe der Steuer wird durch Beschluss der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt. Sie richtet sich nach der Quadratmeterzahl des vorhandenen Wohnraumes und ist für das ganze Jahr zu zahlen. Sie kann gestaffelt sein und sich nach der Entfernung zur Küste richten.

In einer öffentlichen Bekanntmachung vom 21.3.2012 hat z.B. die Gemeinde Medulin in Istrien die steuerpflichtigen Privatpersonen und Unternehmen (d.o.o.) aufgefordert, bis spätestens 31.3.2012 eine entsprechende Steuererklärung für das Jahr 2012 abzugeben. Dabei teilte sie mit, dass bei ihr die Ferienhaussteuer pro Jahr 15 Kuna pro m² beträgt. Weiter hat sie darauf hingewiesen, dass bei einer nicht fristgerechten Abgabe von ihr eine Geldbusse von 500,00 bis 25.000,00 Kuna gegen den Meldungspflichtigen festgesetzt werden kann.

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